Geschenke-Umtausch 2009
28. Dezember 2009 | Von admin | Kategorie: Allgemeines“Die Socken sind zu groß”
“Ich wollte einen Hund und kein Kamel als Kuscheltier”
“Wir haben doch schon ein Waffeleisen”
Kein Problem, denken viele, tauschen wir das Geschenk eben um.
Doch ein Recht auf Umtausch gibt es nicht! Der Kauf ist ein bindender Vertrag.
Von diesem kann der Käufer nicht einseitig zurücktreten.
Viele Geschäfte nehmen die Waren trotzdem zurück, dies geschieht allerdings nur aus Kulanz.
Kaufhäuser beispielsweise haben in Ihren AGB Umtauschrechte angegeben. Die Konditionen dafür sind allerdings überall unterschiedlich. Da gibt es die Möglichkeit sein Geld zurück zu bekommen oder die Ware wird getauscht gegen Geld oder einen Gutschein. Dabei ist es wichtig, dass die Waren ungetragen bzw. unbenutzt sind.
Meistens werden die Produkte nur in Originalverpackung zurückgenommen und das Etikett sollte vorhanden sein.
Wichtig ist jedoch eine Quittung bzw. ein Kassenbon der gekauften Ware, den man dem Verkäufer dann vorlegen kann.

